Therapieantrag

bei den Krankenkassen

Vorgehen

Den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen wir gemeinsam nach Abschluss der ersten vier probatorischen Einzelsitzungen, wenn Sie sich entscheiden, in meiner Praxis Therapie zu machen und auch ich mir vorstellen kann, effektiv mit Ihnen zusammen zu arbeiten. Sie haben dann lediglich das Antragssormular der Krankenkasse zu unterschreiben, welches Sie von mir ausgehändigt bekommen. Mir fällt es zu, einen Bericht für den von der Krankenkasse bestellten Gutachter zu schreiben. Dieser entscheidet dann auf Basis meines Berichtes, ob Ihre Therapie bewilligt wird. Die Kosten für die ersten vier probatorischen Einzelsitzungen werden ohne jeden Antrag von der Kasse übernommen, wenn ich Ihre Krankenkassenkarte einlese.

Es lassen sich zunächst 2*12=24 (Kurzzeittherapie) oder auch gleich 60 Sitzungen (normale Therapie) beantragen, wobei ich meist von vornherein 60 Sitzungen beantrage. 

Die Kurzzeittherapie mit 24 Sitzungen kann aber auch vor Ablauf dieser Sitzungen auf 60 Sitzungen erweitert werden, wobei die Kasse dann zustimmen muss. 

Eine Fortführung von 60 auf 80 Sitzungen  lässt sich mit einem  Fortführungsantrag beantragen. Diese Verlängerung ist genehmigungspflichtig und wird nur im sehr gut begründeten Ausnahmefall bewilligt.